Modul WinLine E-BILANZ DE

auch für gemeinnützige Einrichtungen!

Für gemeinnützige Körperschaften wurde vom Bundesfinanzministerium vorgeschrieben, dass eine Verpflichtung zur E-Bilanz nur dann besteht, wenn eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen sind. Alle gemeinnützigen Kapitalgesellschaften (GmbHs/ AG) müssen eine E-Bilanz übermitteln.
Zur elektronischen Übermittlung von Unternehmensbilanz an das zuständige Finanzamt (§ 5b EStG) können Sie mit dem Modul WinLine E-BILANZ zeit- und kostensparend durchführen. In der WinLine E-BILANZ stehen die Standard-BMF Taxonomien für Einzelunternehmen, Körperschaften und Personengesellschaften zur Verfügung.
Ihre Vorteile:

+ Geringere externe Kosten, da die E-Bilanz im Unternehmen eigenhändig erstellt wird
+ Schnellere Bearbeitungszeiten und weniger Rückfragen des Finanzamtes
+ Bessere und eigene Auswertungsmöglichkeiten der eingegebenen Daten zu jeder Zeit
+ Dauerhafte Senkung der externen Kosten, da nur einmaliger Invest in das WinLine-Modul notwendig
+ Weitere Kosteneinsparungen durch Nutzung der aufbereiteten E-Bilanz Daten für die Offenlegung beim Elektronischen Bundesanzeiger

Leistungen auf einen Blick: