TSE - Informationen

Unternehmer oder Einrichtungen die im geschäftlichen Alltag mit Bargeldgeschäften zu tun haben, mussten bereits 2017 ihre bestehenden Kassensystem auf die handels- und steuerrechtlichen Ordnungsvorschriften abstimmen. Zusätzlich gilt das "Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen" (KassenSichV). Nach § 146a der Abgabenordnung müssen elektronische Kassensysteme und Registrierkassen ab dem 1. Januar 2020 über eine zertifizierte, technische Sicherheitseinrichtung verfügen.

Die Technische Sicherungseinrichtung - kurz TSE - ist ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierter dreiteiliger Manipulationsschutz für Kassensysteme. Ein Sicherheitsmodul sorgt für die Protokollierung der Kasseneingabe und für den Manipulationsschutz. Mit dem Speichermedium werden die Einzelaufzeichnungen für die gesetzliche Aufbewahrungspflicht gesichert und durch eine einheitliche digitale Schnittstelle wird eine reibungslose Datenübertragung für Prüfzwecke gewährleistet. Mittlerweile wurde von der Finanzbehörde eine "Nichtbeanstandungsregelung" bis zum 30.9.2020 beschlossen, da sich derzeit noch die meisten TSE-Lösungen im Zertifizierungsprozess des BSI befinden. Auch mesonic wird die technische Sicherheitseinrichtung für die WinLine Kasse rechtzeitig umsetzen.